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Was ist im Schadenfall zu beachten ?


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Rechtschutzversicherung für Nichtselbständige Gewerberechtschutz
Rechtschutzversicherung für Selbständige Rechtschutz für Ärzte
Vermieterrechtschutz

Was ist im Schadenfall der Rechtschutzversicherung zu tun ?

Wer sich in einem Rechtsstreit juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat in der Rechtschutzversicherung grundsätzlich zwei Mäglichkeiten:

  • persänliche telefonische oder schriftliche Anfrage bei seiner Rechtschutzversicherung, ob diese die Deckung übernimmt. oder
  • der Rechtsanwalt holt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen ein.
Die sicherere Methode ist jedoch, erst den Versicherer zu informieren. Oftmals erwartet der Versicherer eine kurze schriftliche Anzeige.

Eventuell vorhandene Dokumente (Widerspruchsbescheid, Kündigung des Arbeitgebers, Vertrag ...) sind in Kopie dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.

Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs- Nr. notieren oder den Versicherungsschein der Rechtschutzversicherung mitnehmen.













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