Aus einem zugestellten und mit Vollstreckungsklausel
versehenen Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben
werden (z.B. Räumung, Zahlung).
Einige Rechtschutzversicherer kommen im Rahmen des
Versicherungsschutzes für die Kosten von einer
begrenzten Anzahl von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf,
sofern sie nicht später als fünf Jahre nach Rechtskraft
des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.