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Wettbewerbsrecht Rechtschutzversicherung


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Wettbewerbsrecht



Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht fällt unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Es handelt sich dabei um Angelegenheiten, die nur einen kleinen Kreis der Versichertengemeinschaft betreffen, in bestimmten Wettbewerbssituationen häufig auftreten und erfahrungsgemäß mit hohen Kosten verbunden sind. Der Ausschluss erfolgt im Interesse aller Versicherten an mäglichst günstigen Prämien.














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