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Versicherungsnehmer (VN) Rechtschutzversicherung


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Versicherungsnehmer (VN)



Versicherungsnehmer kann sein, wer einen Wohnsitz - oder bei Unternehmen: eine gewerbliche Niederlassung - im Inland hat (Sitz des Arbeitgebers unerheblich)
oder
einen Arbeitgeber im Inland hat (Wohnsitz unerheblich).

Hat ein Versicherungsnehmer weder seinen Wohnsitz/gewähnlichen Aufenthalt noch Arbeitgeber im Inland, kann für maximal drei Jahre Versicherungsschutz geboten werden. Voraussetzung hierfür ist, daß ein inländischer Postbevollmächtigter benannt wird.














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