Versicherungsnehmer kann sein, wer einen Wohnsitz -
oder bei Unternehmen: eine gewerbliche Niederlassung - im
Inland hat (Sitz des Arbeitgebers unerheblich)
oder
einen Arbeitgeber im Inland hat (Wohnsitz unerheblich).
Hat ein Versicherungsnehmer weder seinen Wohnsitz/gewähnlichen
Aufenthalt noch Arbeitgeber im Inland, kann für maximal
drei Jahre Versicherungsschutz geboten werden.
Voraussetzung hierfür ist, daß ein inländischer
Postbevollmächtigter benannt wird.