Neben dem Versicherungsnehmer sind je nach
versichertem Bereich oder versicherter Eigenschaft in der
Regel weitere Personen vom Versicherungsschutz umfasst.
Im privaten Bereich ist etwa die Familie mitversichert,
im gewerblichen Bereich sind es die vom
Versicherungsnehmer beschäftigten Personen.
Für die mitversicherten Personen gelten die für den
Versicherungsnehmer maßgebenden Rechte und Pflichten
sinngemäß. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
widersprechen, wenn eine andere mitversicherte Person
Rechtschutz verlangt. Ausgenommen hiervon sind jedoch der
mitversicherte Ehegatte / nichteheliche Lebenspartner
sowie die im Rechtschutz für Gewerbetreibende im
privaten Bereich mitversicherten Personen.