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Strafrechtschutz Rechtschutzversicherung


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Strafrechtschutz



Der passive Straf-Rechtschutz bietet Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens sowie eines sonstigen Vergehens.
Wird bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er zur Rückzahlung der von der Rechtschutzversicherung getragenen Kosten verpflichtet.
Bei anderen Vergehen, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, gewährt die Rechtschutzversicherung in der Regel Rechtschutz, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Beim Vorwurf einer vorsätzlichen Begehung besteht rückwirkend Versicherungsschutz nur dann, wenn das nicht vorsätzliche Handeln rechtskräftig, also durch Urteil, festgestellt wurde.
Die Rechtschutzversicherer bieten keinen Rechtschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z.B. Beleidigung, Betrug, Diebstahl).














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