|
|
|
|
Stichentscheid Rechtschutzversicherung |
|
| Hier zum Onlinerechner |
|
Rechtschutz Vergleich für Nichtselbständige |
Betriebsrechtschutz |
|
Rechtschutz Vergleich für Selbständige |
Heilberufe-Rechtsschutz |
|
Vermieter-Rechtsschutz |
|
|
|
|
|
Stichentscheid
Um die Versichertengemeinschaft nicht mit unnätigen
Kosten zu belasten, kann der Versicherungsschutz versagt
werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dies ist
etwa der Fall, wenn wegen eines Arbeitsunfalls
Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend
gemacht werden sollen, obwohl dessen Haftung, abgesehen
von der vorsätzlichen Schadenszufügung, ausgeschlossen
ist.
Die Entscheidung des Rechtschutzversicherers wird dem
Versicherungsnehmer in der Regel unverzüglich unter
Angabe der Gründe mitgeteilt.
Der Rechtschutzversicherer nimmt meist keine
entsprechende Prüfung in folgenden Fällen vor:
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz,
- Straf-Rechtschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz sowie
- Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht.
Bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten
kann der für den Versicherungsnehmer tätige oder zu
beauftragende Anwalt auf Kosten des Rechtschutz-Versicherers
eine begründete Stellungnahme darüber abgeben, dass die
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht mutwillig
erscheint und hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Dieser Stichentscheid ist für beide Teile bindend,
sofern er nicht offenbar von der wirklichen Sach- oder
Rechtslage erheblich abweicht.
|
Versicherung
Versicherungen
Versicherung online
Versicherungsgesellschaften
Versicherungsmakler
Versicherungsrechner
Versicherungstest
Versicherungsvergleiche
Versicherungsvergleich
Versicherung Vergleich
Rechtsschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Rechtschutz
Rechtsschutz
Autoversicherung
Rechtsschutzversicherung
|
|
|