Durch die Leistungsart Schadenersatz-Rechtschutz
helfen die Rechtschutzversicherer bei der Durchsetzung
eigener Schadenersatzansprüche.
Für die Abwehr etwaiger unberechtigter
Schadenersatzansprüche ist die Haftpflichtversicherung
zuständig. Deshalb werden in diesem Bereich durch eine
Rechtschutz-Versicherung keine Leistungen zur Verfügung
gestellt.