Schadenbeispiele - Steuer-Rechtschutz
Dieser Rechtschutz wird ausschließlich vor Gerichten
gewährt.
Sie entschließen sich z. B. gegen den Bescheid des
Finanzamtes zu klagen, nachdem in Ihrer Steuererklärung
außergewähnliche Belastungen nicht anerkannt werden.
Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung werden
wesentliche Teile Ihrer Steuererklärung nicht anerkannt.
Die Finanzbehärde erhebt eine Steuernachforderung in
nicht unbeachtlicher Hähe. Die Rechtmäßigkeit dieser
Entscheidung muss vor dem Finanzgericht geklärt werden.
Bei einer Lieferung ins Ausland sollen Sie die
Mehrwertsteuer bei dem Mehrwertsteuererstattungsantrag
falsch berechnet haben.
Das Finanzamt erkennt Ihre Fortbildungskosten und
Kongressbesuche nicht an.
Die besonderen Aufwendungen für die Praxisräume werden
nicht in dem beantragten Rahmen anerkannt.
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