Schadenbeispiele - Beratungs-Rechtschutz im
Familien- und Erbrecht
Sie wollen sich z. B. nach Eintritt eines Erbfalles
durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen, ob
Sie das Erbe antreten oder ausschlagen sollen.
Das Sozialamt fordert von Ihnen z. B. die Zahlung von
Pflegekosten für nahe Verwandte, zu deren Übernahme Sie
nach Bundessozialgesetz herangezogen werden kännen.
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