Das Rechtsmittel der Revision ist unter bestimmten
Voraussetzungen mäglich (z.B. besondere Zulassung). Die
damit angegriffene Entscheidung wird lediglich in
rechtlicher, nicht in tatsächlicher, Hinsicht überprüft.
Verstäße gegen grundlegende Verfahrensvorschriften sind
absolute Revisionsgründe.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes tragen die
Rechtschutzversicherer in der Regel die mit einer
Revision verbundenen Kosten, soweit hierfür
Erfolgsaussichten bestehen.