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Revision Rechtschutzversicherung


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Revision



Das Rechtsmittel der Revision ist unter bestimmten Voraussetzungen mäglich (z.B. besondere Zulassung). Die damit angegriffene Entscheidung wird lediglich in rechtlicher, nicht in tatsächlicher, Hinsicht überprüft. Verstäße gegen grundlegende Verfahrensvorschriften sind absolute Revisionsgründe.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes tragen die Rechtschutzversicherer in der Regel die mit einer Revision verbundenen Kosten, soweit hierfür Erfolgsaussichten bestehen.














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