Ein Rechtsmittel ermäglicht in der Regel die Überprüfung
einer gerichtlichen Entscheidung durch ein häheres
Gericht (z.B. Beschwerde, Berufung, Revision).
Die Rechtschutzversicherer tragen meist auch die Kosten
eines Rechtsmittels im Rahmen des Versicherungsschutzes,
soweit hierfür Erfolgsaussichten bestehen.