Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Ärzten
zur gemeinschaftlichen Nutzung von Praxisräumen,
diagnostischer oder therapeutischer Einrichtungen; gegenüber
der Kassenärztlichen Vereinigung ist jeder Arzt
rechtlich selbständig und rechnet im eigenen Namen für
sich allein ab.
Bei einer Praxisgemeinschaft muss sich jeder Arzt, der
Versicherungsschutz wünscht, gesondert versichern. Ggf.
sind gemeinsam beschäftigte Arbeitnehmer aufzuteilen.
Die Prämie ermittelt sich dabei in der Regel wie folgt:
- arbeitet der zu versichernde Arzt nur mit Beschäftigten,
die von ihm angestellt und ausschließlich für ihn tätig
sind, errechnet sich die Prämie nach der Anzahl der
Beschäftigten (siehe auch unter "Beschäftigte -
Ermittlung der Anzahl").
- arbeitet der zu versichernde Arzt mit Beschäftigten,
die für alle Ärzte der Praxisgemeinschaft tätig sind,
so errechnet sich die Prämie nach der Gesamtzahl aller
Beschäftigten geteilt durch die Anzahl der versicherten
Ärzte (das Ergebnis ist aufzurunden).