Die Prämienzahlung ist für den Versicherungsnehmer
eine Bringschuld - das heißt, dass er dafür Sorge zu
tragen hat, dass die Prämie rechtzeitig (ca. binnen 2
Wochen) entrichtet wird (§§ 7und 9 der Allgemeinen
Rechtschutz Bedingungen).
Folgebeiträge werden immer am Monatsersten des
entsprechenden Monats fällig.
Empfehlenswert ist daher das Abbuchungsverfahren!