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Prämienzahlung Rechtschutzversicherung


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Prämienzahlung



Die Prämienzahlung ist für den Versicherungsnehmer eine Bringschuld - das heißt, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass die Prämie rechtzeitig (ca. binnen 2 Wochen) entrichtet wird (§§ 7und 9 der Allgemeinen Rechtschutz Bedingungen).
Folgebeiträge werden immer am Monatsersten des entsprechenden Monats fällig.
Empfehlenswert ist daher das Abbuchungsverfahren!














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