Das Opfer einer rechtswidrig und vorsätzlich
begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten
Rechtschutz von seiner Rechtschutzversicherung für die
Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im
Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für
Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn er
dies mitversichert hat.