Neubauten fallen unter die ausgeschlossenen
Rechtsangelegenheiten und sind nicht versicherbar (vgl.
Baurisiko). Dazu gehren Streitigkeiten in ursächlichem
Zusammenhang mit dem Erwerb, der Planung oder Errichtung
eines Gebäudes oder Gebäudeteils.
Bei Neubauten ist das Kostenrisiko schwer überschaubar
und kaum kalkulierbar. Es trifft überdies nur einen
kleinen Teil der Versichertengemeinschaft, weshalb im
Interesse mäglichst günstiger Beiträge dieses Risiko
insgesamt vom Versicherungsschutz ausgenommen wird.