Im Strafverfahren kann sich der durch eine
rechtswidrige Tat Verletzte der äffentlichen Klage als
Nebenkläger anschließen.
Im Rahmen des aktiven Straf-Rechtschutzes tragen die
Rechtschutzversicherer in der Regel die dem Opfer einer
Gewaltstraftat entstehenden Kosten der Nebenklage vor
deutschen Gerichten.
Im Rahmen des passiven Straf-Rechtschutzes übernehmen
die Rechtschutzversicherer in der Regel die
Nebenklagekosten, soweit der Versicherungsnehmer zur
Kostentragung verpflichtet ist.