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Nebenklage Rechtschutzversicherung


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Nebenklage



Im Strafverfahren kann sich der durch eine rechtswidrige Tat Verletzte der äffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen.
Im Rahmen des aktiven Straf-Rechtschutzes tragen die Rechtschutzversicherer in der Regel die dem Opfer einer Gewaltstraftat entstehenden Kosten der Nebenklage vor deutschen Gerichten.
Im Rahmen des passiven Straf-Rechtschutzes übernehmen die Rechtschutzversicherer in der Regel die Nebenklagekosten, soweit der Versicherungsnehmer zur Kostentragung verpflichtet ist.














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