Nachhaftung, Wagniswegfall
Bei Wagniswegfall in einzelnen Fällen, gewähren die
Rechtschutzversicherer in der Regel Versicherungsschutz für
Rechtschutzfälle, die i.d.R. bis zu 3 Jahren nach
Wagniswegfall eintreten, sofern ein Zusammenhang mit dem
weggefallenen Wagnis gegeben ist (z.B. Betriebsbeendigung
durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers und
nachträglicher Streit mit dem Kaskoversicherer über
eine Entschädigungsleistung).
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