Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Regel je
nach versichertem Bereich oder versicherter Eigenschaft
weitere Personen vom Versicherungsschutz umfasst.
Im privaten Bereich ist etwa die Familie mitversichert,
im gewerblichen Bereich sind es die vom
Versicherungsnehmer beschäftigten Personen.
Für die mitversicherten Personen gelten die für den
Versicherungsnehmer maßgebenden Rechte und Pflichten
sinngemäß. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
widersprechen, wenn eine andere mitversicherte Person
Rechtschutz verlangt. Ausgenommen hiervon sind jedoch
der mitversicherte Ehegatte/nichteheliche Lebenspartner
sowie die im Rechtschutz für Gewerbetreibende im
privaten Bereich mitversicherten Personen.