Sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs.
4 Personenfärderungsgesetz (PBefG)
genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig
betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen,
Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).