Die Kostenfestsetzung erfolgt auf Antrag der
Prozessparteien durch das erstinstanzliche Gericht (Kostenfestsetzungsbeschluss).
Dabei werden die Kosten- und Streitwertentscheidungen des
erkennenden Gerichts berücksichtigt.
Zugunsten des Gegners festgesetzte Kosten werden in der
Regel von von den Rechtschutz-Versicherern übernommen.