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Kapitalanlagegeschäfte Rechtschutzversicherung


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Kapitalanlagegeschäfte



Kapitalanlagegeschäfte, die der üblichen Vermägensverwaltung entsprechen, also das Disponieren mit eigenen Vermägenswerten in nicht gewerblichem Umfang, sind üblicherweise im Bereich des Vertrags- und Sachen-Rechtschutzes abgesichert, wenn es hiermit Probleme gibt.
Nicht versicherungsfähig sind hingegen Kapitalanlagegeschäfte, die mit Fremdkapital betrieben werden, d. h., man leiht sich Geld – in teilweise nicht unerheblichem Umfang – und versucht damit kurzfristig hohe Gewinne zu realisieren.
Die hierbei entstehenden Risiken bei dieser besonderen Form der Spekulation einzelner kann zu den üblichen Prämien von der Versichertengemeinschaft nicht übernommen werden.














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