Unter häuslicher Gemeinschaft versteht man die laut
Melderegister in einer/einem vom Versicherungsnehmer
bewohnten Wohnung/Haus (Haushalt = erweiterter Begriff,
gleiche postalische Anschrift) des Versicherungsnehmers
lebenden Personen.
Bei einer Mitversicherung des Lebenspartners einer Lebensgemeinschaft, ist dieser mit Namen und Geburtsdatum im Antrag zu benennen.