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Gewerblicher Bereich Rechtschutzversicherung


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Gewerblicher Bereich



Der Versicherungsschutz im gewerblichen Bereich besteht für die im Versicherungsvertrag bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Hiervon unterschieden ist der private Bereich.
Wird etwa ein selbständiger Handwerker auf einer Baustelle durch einen Dritten verletzt und macht Schadenersatz geltend, übernimmt in der Regel die Rechtschutz-Versicherung den Schutz, wenn der gewerbliche Bereich versichert ist. Hingegen ist der private Bereich angesprochen, wenn er beim Sonntagsspaziergang von einem Fahrzeug angefahren wird und deshalb Schadenersatz verlangt.














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