Der Versicherungsschutz im gewerblichen Bereich
besteht für die im Versicherungsvertrag bezeichnete
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit
des Versicherungsnehmers. Hiervon unterschieden ist der
private Bereich.
Wird etwa ein selbständiger Handwerker auf einer
Baustelle durch einen Dritten verletzt und macht
Schadenersatz geltend, übernimmt in der Regel die
Rechtschutz-Versicherung den Schutz, wenn der gewerbliche
Bereich versichert ist. Hingegen ist der private Bereich
angesprochen, wenn er beim Sonntagsspaziergang von einem
Fahrzeug angefahren wird und deshalb Schadenersatz
verlangt.