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Gegner Rechtschutzversicherung


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Gegner



Als Gegner wird bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeit die andere Partei bezeichnet. Diese kann Ansprüche geltend machen oder es kännen Ansprüche gegen sie erhoben werden.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Ausnahme Arbeitsgerichte in der 1. Instanz) treffen die ganz oder teilweise unterliegende Partei auch die vom Gegner für die Rechtsverfolgung aufgewandten Kosten. Über deren Umfang wird durch das Gericht im Rahmen der Kostenfestsetzung entschieden.
Die Rechtschutz-Versicherer tragen in der Regel im Rahmen ihres Versicherungsschutzes die zugunsten des Gegners festgesetzten Kosten.














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