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Gefahrverminderung Rechtschutzversicherung


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Gefahrverminderung



Führt eine nach Vertragsschluss eingetretene Verminderung der übernommenen Gefahr zu einer geringeren als der vereinbarten Prämie (z.B. weniger Wohneinheiten, Beschäftigte, Fahrzeuge), kann der Rechtschutz-Versicherer vereinbaren, dass ab Eintritt der Gefahrminderung ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Zeigt der Versicherungsnehmer diesen Umstand später als zwei Monate nach dessen Eintritt an, wird der Beitrag erst ab Eingang der Anzeige herabgesetzt.














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