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Familien- und Erbrecht Rechtschutzversicherung


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Familien- und Erbrecht



Ändert sich die Rechtslage für den Versicherungsnehmer (z.B. Erbfall, Geburt eines Kindes, Trennung) durch ein vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängiges Ereignis, besteht Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht durch Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts (oder Notars), auch in ausländischem Recht, falls dies nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt.
Die Erstberatung wegen vom Sozialamt übergeleiteter Unterhaltsansprüche wird von einigen Rechtschutz-Versicherern gedeckt.
Entfaltet der Rechtsanwalt über die reine Beratung hinaus eine Vertretungstätigkeit, z.B. anlässlich eines Erbfalls, ist der Rechtschutz-Versicherer nicht eintrittspflichtig.














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