Unter Erstberatung wird eine erste anwaltliche
Beratung verstanden, für die i.d.R. nicht mehr als 180.- Eur
netto durch den Anwalt berechnet werden kann.
Einige Rechtschutz-Versicherer verzichten auf die
Anrechnung einer Selbstbeteiligung, wenn die Erstberatung
zur Erledigung des Rechtschutzfalles führt.