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Entzug der Fahrerlaubnis Rechtschutzversicherung


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Entzug der Fahrerlaubnis



Bei fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies geschieht durch das Strafgericht z.B. aufgrund einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr oder durch die Verwaltungsbehärde etwa. aufgrund kärperlicher, geistiger und charakterlicher Mängel (z.B. starke Sehschwäche, Trunksucht). Versicherungsschutz kommt im Rahmen des Straf-Rechtschutzes als auch des Verwaltungs-Rechtschutzes in Verkehrssachen in Betracht.














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