Bei fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies geschieht durch das
Strafgericht z.B. aufgrund einer Verurteilung wegen Gefährdung
des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr oder
durch die Verwaltungsbehärde etwa. aufgrund kärperlicher,
geistiger und charakterlicher Mängel (z.B. starke
Sehschwäche, Trunksucht). Versicherungsschutz kommt im
Rahmen des Straf-Rechtschutzes als auch des Verwaltungs-Rechtschutzes
in Verkehrssachen in Betracht.