Enteignungsangelegenheiten
Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-
sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten fallen
in der Regel unter die ausgeschlossenen
Rechtsangelegenheiten, weil regelmäßig nur ein regional
begrenzter, dafür aber gräßerer Kreis von
Versicherungsnehmern betroffen wäre.
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