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Eigentums-Rechtschutz / Nachbarschaftsrecht Rechtschutzversicherung


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Eigentums-Rechtschutz / Nachbarschaftsrecht



Unter Nachbarschaftsrecht verstehen die Rechtschutzversicherer üblicherweise nachbarrechtliche Auseinandersetzungen wie sie Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken untereinander haben kännen.
Um nachbarrechtliche Ansprüche zu verwirklichen, muss nicht zwingend eine gemeinsame "Grenze" gegeben sein. Maßgeblich ist, dass durch Dritte das eigene Eigentum oder der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird (Lärmbelästigung, Hecke auf dem Grenzstreifen, Parken auf dem gemieteten Abstellplatz durch Dritte etc.).














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