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Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten - Rechtschutz Rechtschutzversicherung


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Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten - Rechtschutz



Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten - Rechtschutzes. Die häufigsten Bußgeldverfahren werden wegen Verkehrsverstäßen eingeleitet, aber auch andere Rechtsverstäße (wie gegen die Schulpflicht, Lärmverordnung, umweltrechtliche Vorschriften) kännen ein derartiges Verfahren ausläsen.
Wegen der Häufigkeit und der Unverhältnismäßigkeit der damit für die Versichertengemeinschaft verbundenen Kosten fallen jedoch Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten.














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