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Berufung Rechtschutzversicherung


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Berufung



Mit der Berufung wird das Urteil eines Gerichts der ersten Instanz durch das hähere Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft. Durch die Reform der Zivilprozessordnung zum 01.01.2002 ist der Umfang der tatsächlichen Nachprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen erheblich eingeschränkt worden.
Einige Rechtschutz-Versicherer tragen auch das Kostenrisiko eines Berufungsverfahrens, sofern eine Erfolgsaussicht besteht.













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