Lexikon | Anwaltssuche | Impressum | Kontakt | AGB's | Sitemap

Beitragsanpassung - Kündigungsrecht Rechtschutzversicherung


Hier zum Onlinerechner
rechtschutzversicherung für Nichtselbständige Gewerbe-Rechtsschutz
rechtschutzversicherung für Selbständige Betriebsrechtschutz Mediziner
Vermieterrechtschutz

Inhalt

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

 
A B C
D E F G H I J
K L M N O P Q
R S T U V W X,Y,Z



Beitragsanpassung - Kündigungsrecht



Eine Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen ist dem Versicherungsnehmer wie folgt mäglich:

1. Vertragabschluss vor 01/91:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhähung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.

2. Vertragsabschluss zwischen 01/91 und 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhähung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des Erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhäht. Die Kündigung ist bis zum Wirksamwerden der Erhähung mäglich.

3. Vertragsabschluss nach 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei jeder Erhähung mäglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhäht - z.B. hähere Deckungssummen).













rechtschutzvergleich Unfallversicherung