Beginn des Versicherungsschutzes
Die ARB-RU 2000 enthalten die sogenannte erweiterte
Einläsungsklausel, d.h. Versicherungsschutz besteht ab
dem im Versicherungsschein genannten Termin, wenn der
Versicherungsnehmer die Zahlung der Erstprämie unverzüglich
(2 Wochen) nach Erhalt des Versicherungsscheins leistet.
Daher am besten immer eine Einzugsermächtigung erteilen. |