Soweit nicht einzelne Leistungsarten auf die
Bundesrepublik Deutschland beschränkt sind (wie aktiver
Straf-Rechtschutz, Beratungs-Rechtschutz im Familien- und
Erbrecht, Sozialgerichts-Rechtschutz, Steuer-Rechtschutz
vor Gerichten), besteht bei den meisten
Rechtschutzversicherern in der Regel Versicherungsschutz
in Europa sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten
des Mittelmeers in gleichem Umfang.