Rechtschutz ist in der Regel für die außergerichtliche
und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Arbeitsverhältnissen und äffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnissen gegeben. Darunter fallen u.a.
Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Kündigung,
betriebliche Altersversorgung, Zeugnis.