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Altenteiler Rechtschutzversicherung


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Altenteiler



Altenteiler ist, wer überwiegend von Geld- und/oder Natural-Leistungen (Deputant) aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb lebt und dessen Inhaber er früher war. Ausschlaggebend für die Mitversicherung ist nicht der Wohnsitz des Altenteilers auf diesem Betrieb, da der Wohnsitz vieler Altenteiler sich nicht in Betriebsnähe befindet.
Wesentliches Indiz für die Altenteilereigenschaft ist der Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Altenhilfe für Landwirte (WAL).
Der Altenteiler braucht nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert und auch nicht dessen unmittelbarer Vorgänger sein.













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